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Anforderungen an Arbeitsbühnen bei Arbeiten unter Hochspannung

Geschrieben von Lisa Tarver | 18. Juli 2018
 Sicherungspersonal bei Hochspannungsarbeiten

Handelt es sich bei den Tätigkeiten um sogenannte Arbeiten geringen Umfangs, reicht eine Person. Dazu gehören u.a. Arbeiten an Leuchtreklamen oder Straßenbeleuchtungen oder Kontrollen an Oberleitungen. Andernfalls müssen mindestens 2 Personen beteiligt sein, wobei sich ein Arbeiter auch außerhalb der Bühne aufhalten kann. Je nach Einsatzgebiet kann auch weiteres Sicherheitspersonal erforderlich sein, z.B. wenn die Arbeiten im Eisenbahnbereich stattfinden.
 
Höchste Gefahr durch Spannungsüberschlag 
 

Die größte Gefahr bei Arbeitsbühnentätigkeiten im Hochspannungsbereich geht von leitfähigen Bestandteilen der Bühne aus. Hier kann es zu Spannungsüberschlag kommen. Beim Verfahren des Arbeitskorbes muss daher auf jeden Fall der Abstand zu den spannungsführenden Teilen eingehalten werden.

Für die Arbeitsbühne ist das wiederum mit folgenden Anforderungen verbunden:

  • Isolation gegen 1.000 Volt ist erforderlich, selbst wenn der Stromfluss für die Arbeiten unterbrochen wird. Zusätzlich ist zu beachten, ob die Bühne auch im Regen unter Spannung eingesetzt werden kann (ist beides im Bühnenprüfbuch enthalten).
  • Isolation aller Teile, die mit der Bühne verbunden und potenziell leitfähig sind
  • Regelmäßige Prüfung und Pflege der Isolierstrecken und Protokoll im Prüfbuch

Ein GFK-Arbeitskorb (Korb aus glasfaserverstärktem Kunststoff) bietet zwar eine sehr gute elektrische Isolationswirkung, für eine optimale Isolation müssen aber auch alle Verbindungen isoliert sein, z.B. vom Korb zum Korbarm und weiterlaufend. Zusätzliche Isoliermatten sind bei GFK-Körben aber nicht erforderlich, nur bei Körben aus Stahl oder Aluminium. Unsere LKW-Arbeitsbühnen können auf Wunsch optional mit einem isolierten Korb ausgestattet werden.

Trotz Isolation müssen Sie auf den Sicherheitsabstand achten.
Unabhängig davon, welche Isolation die Arbeitsbühne besitzt, müssen Sie unbedingt die Mindestabstände bei Freileitungen einhalten:

  • bis 1000 Volt = 1 Meter
  • 1000 bis 110 000 Volt = 3 Meter
  • 110 000 bis 220 000 Volt = 4 Meter
  • 220 000 bis 380 000 Volt = 5 Meter
  • bei unbekannter Spannung = Immer 15 Meter Sicherheitsabstand

Außerdem ist bei Arbeiten mit Arbeitsbühnen an NS-Freileitungen eine isolierende Schutzkleidung erforderlich. Nicht benutzen dürfen Sie die Arbeitsbühne bei Arbeiten mit Hochspannungsgefahr in folgenden Situationen:

  • es gibt keinen Isolationswiderstand
  • Isolatoren sind verschmutzt oder defekt
  • Gewitter, Sturm oder Nebel
  • Bühne ist vereist

Lernen Sie mehr um die richtige Bedienung in unserer Bedienerschulung.