Für den vertrauten, sicheren Umgang mit einer Arbeitsbühne ist jedoch mehr nötig als nur technische Sicherheitseinrichtungen. In unserem aktuellen Beitrag liefern wir daher Antworten auf häufige Fragen wie:
Wer privat eine Arbeitsbühne mietet und diese bedient, benötigt dafür keinen speziellen Führerschein. In diesem Fall gibt der Vermieter eine Einweisung in das gemietete Gerät. Mit der Einweisung lernt der Privatmieter, wie er die Bühne bedienen muss und wie er sicher mit ihr arbeitet.
Anders sieht es bei der gewerblichen Nutzung von Arbeitsbühnen aus. Hier ist ein Nachweis zur Teilnahme an einer Unterweisung erforderlich. Dieser Nachweis ist sozusagen der Führerschein für Arbeitsbühnen, auch wenn es selbst für die gewerbliche Nutzung keinen offiziellen Führerschein gibt. Der Nachweis beruht auf den Empfehlungen der DGUV 308-008. Darin dürfen nur die Personen eine Arbeitsbühne bedienen, die unterwiesen und zugleich befähigt sind.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsbühnen zu unterweisen. Die Unterweisung muss jährlich erfolgen. Grundlage dafür liefern folgende Regelungen:
Der Gesetzgeber macht aber lediglich Vorschriften dazu, dass die Unterweisung stattfinden muss und eine Dokumentation erforderlich ist, nicht jedoch, in welcher Form die Unterweisung erfolgen soll. Unterweisungen sind nach Bedarf durchzuführen, mindesten aber 1 x pro Jahr.
Die Ausbildung für den Bedienerausweis für Arbeitsbühnen beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Als Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
Der theoretische Teil befasst sich u.a. mit:
Der praktische Teil beinhaltet u.a. Themen wie:
Beim Fahren auf öffentlichen Straßen mit Arbeitsbühnen sind neben der Schulung natürlich ein "herkömmlicher" Führerschein erforderlich – je nach Fahrzeug ein Pkw- oder Lkw-Führerschein, also für Lkw-Bühnen bis 3,5 t Führerscheinklasse B, über 3,5 t C oder C1.
Wir bieten regelmäßig Bedienerschulungen für alle Arbeitsbühnen-Bautypen an, sowohl bei uns vor Ort als auch bei Ihnen im Unternehmen. Seit September 2019 auch online. Es gibt auch Schulungen für einzelnen Bühnentypen, z.B. Minikrane. Über die Bedienerunterweisungen hinaus bieten wir Ihnen auch Schulungen zum UVV-Sachkundeprüfer.
Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche Anfrage unter der Kategorie Schulungen. Dort erhalten Sie auch ausführlichere Informationen zu den Unterschieden zwischen einer Schulung, Unterweisung und Einweisung.