Arbeitsbühnen unterliegen technischen Sicherheitsanforderungen. Damit die Maschinen einen langfristig, sicheren Einsatz ermöglichen und alle Funktionen und Sicherungssysteme reibungslos laufen, müssen die Bühnen regelmäßig überprüft werden. Außerdem werden so Gerätestörungen vorgebeugt. Dieser „Bühnen TÜV“ trägt die Bezeichnung UVV-Prüfung, da die Prüfung auf den Unfall-Verhütungs-Vorschriften basiert. Neben der UVV-Prüfung gibt es weitere Instandhaltungsanforderungen, je nach Bühnentyp.
Demnach muss die Arbeitsbühne folgendermaßen jährlich geprüft werden bzw. sind folgende Arbeiten erforderlich:
Die UVV-Prüfung muss von einem Sachverständigen durchgeführt und im Prüfbuch der Arbeitsbühne dokumentiert werden.
Die IPAF empfiehlt, Arbeitsbühnen spätestens nach 1 Jahr nach ihrer ersten Inbetriebnahme einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Maschine über die Hersteller-Lebensdauer hinaus immer noch die Sicherheitsanforderungen und Anforderungen der Nutzer erfüllt. Detailliertere Informationen zur IPAF-Empfehlung: Hinweise für Hauptuntersuchungen von mobilen Arbeitsbühnen.
Diese Prüfungen sind für Bühnen erforderlich, die folgende Merkmale erfüllen:
Der Sachverständige prüft, ob die Bühne nach den Konstruktionsänderungen oder Instandsetzungen immer noch die besonderen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst dann dürfen die Bühnen wieder in Betrieb genommen werden. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung richtet sich nach Umfang und Art der Änderungen an der Arbeitsbühne.
Mit Kunze-Bühne erhalten Sie nicht nur einen professionellen Partner für Arbeitsbühnen für nahezu jede Anforderung, sondern auch den richtigen Partner für die gesetzlich geforderten Prüfungen der Bühnen. Wir haben in unserem Team mehrere für die UVV-Prüfung befähigte Personen und sorgen dafür, dass Sie stets Maschinen mit einwandfreier Funktion erhalten.
Darüber hinaus beinhaltet unser Schulungsprogramm die Ausbildung zum Sachkundigenprüfer.
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