Handkräfte entstehen auf einer Arbeitsbühne u.a. durch Montagetätigkeiten. Beim Arbeiten vom Arbeitskorb aus werden diese Handkräfte auf die Umgebung übertragen, was wiederum eine bestimmte Krafteinwirkung auf die Arbeitsbühne verursacht.
Der zulässige Wert für die Handkraft ist am Typenschild und im Betriebshandbuch vermerkt und darf auf keinen Fall überschritten werden.
Handkräfte, auch als Seitenbelastung oder Seitenkraft bezeichnet, treten bei allen Arbeiten auf, die von einem Arbeitsbühnenkorb aus durchgeführt werden, nur deren Wert variiert – je nach Tätigkeit, die mit der Arbeitsbühne ausgeführt wird. Bei den Kräften sind nicht nur drückende oder ziehende Bewegungen durch die Arbeiter zu beachten, sondern auch der Werkzeug- bzw. der Materialeinsatz bei den Arbeiten. Daher müssen die Handkräfte unbedingt bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Mit der Überschreitung des vom Hersteller angegebenen zulässigen Maximalwerts wird die Standsicherheit der Arbeitsbühne gefährdet. Dabei müssen Sie beachten, dass der Wert immer als Gesamtwert für alle Personen gilt, die sich auf dem Arbeitskorb befinden.
Laut DIN müssen Arbeitsbühnen übrigens eine Mindesthandkraft von 0,2 kN (entspricht 20 kg) aufweisen.
Halten Sie sich bei den maximalen Handkräften auf jeden Fall an die Vorgaben des Herstellers, um das Risiko eines Umstürzens der Bühne zu minimieren. Dazu gehört natürlich auch, die Bühne von vornherein danach auszuwählen, ob sie für die aufzubringenden Handkräfte geeignet ist.
Beachten Sie hinsichtlich der Handkraft zudem folgende Handlungsanweisungen:
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