Aussteigen in der Höhe - Was gilt es zu beachten?

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30. Mai 2024
Aussteigen in der Höhe - Was gilt es zu beachten?
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Beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen gibt es viele Sicherheitsvorschriften zu beachten. Ein besonderes Thema ist das Aussteigen im angehobenen Zustand. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte und gibt Ihnen praktische Hinweise.

Grundsätzliches Verbot

Das Aussteigen aus der Arbeitsbühne einer Hubarbeitsbühne auf angrenzende Bauteile ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Hubarbeitsbühne ist als Arbeitsplatz und nicht als Aufstiegshilfe, Aufzug oder Kran konzipiert. Die Hersteller sehen in ihren Betriebsanleitungen ein Verlassen der Arbeitsbühne nur in deren Grundstellung vor. Dies bedeutet, dass der vorgesehene Ausstieg genutzt werden muss .

Ausnahmefälle und Gefährdungsbeurteilung

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Aussteigen im angehobenen Zustand notwendig sein kann, um kurzzeitige Montagevorgänge durchzuführen. In solchen begründeten Ausnahmesituationen, wenn der Einsatz anderer Maßnahmen ein höheres Absturzrisiko darstellt, kann ein Aussteigen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass andere Zugangsmethoden, wie z. B. ein Treppenturm in Verbindung mit einem Gerüst, technisch nicht möglich oder gefährlicher sind .

Maßnahmen für sicheres Aussteigen

Gerätebezogene Maßnahmen:

  • Maximale Auslastung des Arbeitsbereichs von 75 % (Arbeitshöhe, seitliche Reichweite).
  • Ausreichende Tragfähigkeit (für mindestens zwei Personen plus Zuladung).
  • Vorhandensein von Anschlageinrichtungen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
  • Einsatz einer Arbeitsbühne mit Tür, wenn möglich.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Durchführung einer speziellen, schriftlichen Gefährdungsbeurteilung.
  • Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen.
  • Auswahl eines geeigneten Verbindungsmittels für den Ausstieg (z. B. Y-Verbindungsmittel nach EN 354).
  • Besondere Unterweisung der beauftragten Personen für diese Situation.
  • Eine zweite Person verbleibt in der Arbeitsbühne und überwacht die Arbeiten.

Verhaltensorientierte Maßnahmen:

  • Kein Bewegen der Hubarbeitsbühne während des Aus- und Einstiegs.
  • Vermeiden von zusätzlichen dynamischen Kräften durch Springen beim Aus- und Einsteigen.
  • Einhaltung ausreichender Abstände zu festen Gegenständen der Umgebung.
  • Durchgehende Sicherung mit PSA gegen Absturz.
  • Ausreichende und sichere Absperrung des Arbeitsbereichs.

Beispiel für einen Aus- und Einstiegsprozess:

  1. Aussteigende Person sichert sich an einer Anschlageinrichtung außerhalb des Arbeitskorbs.
  2. Person löst sich in der Arbeitsbühne am Anschlagpunkt.
  3. Person steigt aus und erledigt die Arbeiten, während die zweite Person in der Arbeitsbühne verbleibt.
  4. Person steigt an der gleichen Stelle zurück in die Arbeitsbühne .

Die richtige Vorbereitung und Schulung ist das A und O

Das Aussteigen im angehobenen Zustand birgt erhebliche Risiken und sollte nur in Ausnahmefällen und unter strenger Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung und die Einhaltung aller vorgeschriebenen Maßnahmen sind hierbei unerlässlich, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.

Durch die richtige Vorbereitung und Schulung können viele Risiken minimiert werden, sodass Arbeiten in der Höhe sicher und effizient durchgeführt werden können. Bleiben Sie stets informiert und achten Sie auf die Sicherheitshinweise in den Betriebsanleitungen und den geltenden Vorschriften.

Weiterführende Inhalte: 

DGUV Information 208-019

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